Zertifizierungen

ISO 9001:2008

DIN EN ISO 9001

Die EN ISO 9001 legt die Mindestanforderungen an ein Qualitäts­management­system fest, denen eine Organisation zu genügen hat, um beispielsweise Dienstleistungen bereitstellen zu können, welche die Kundenerwartungen und/oder behördlichen Anforderungen erfüllen.

Insolvenzverwaltung – GOI

Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI)

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) de­finieren Standards für gerichtlich bestellte Sachverständige, (vor­läu­fige) Insolvenzverwalter, Sonderinsolvenzverwalter, (vor­läu­fige) Sachwalter und Treuhänder in Insolvenz­(eröffnungs)­verfahren. In einem Katalog von Kriterien werden Anforderungen an die Person des Insolvenz­verwalters, seine sachliche und personelle Kanzlei­ausstattung sowie für die Ver­fahrens­abwicklung definiert.

Insolvenzverwalter ISO 9001

ISO 9001 für Insolvenzverwalter

Das Zertifikat nach "ISO 9001 für Insolvenzverwalter" bietet den bestellenden Insolvenzgerichten und Gläubigern einen objektiven Hinweis in die Leistungsfähigkeit unserer Organisation und damit einen verlässlichen Maßstab für die Auswahl von Sach­verständigen, (vorläufigen) Insolvenz­verwaltern, Sonderinsolvenz­verwaltern, (vorläufigen) Sachwaltern und Treuhändern.

 

Unser Qualitätsmanagementsystem und sämtliche Anforderungen der vorgenannten Zertifikate unterliegen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess und werden regelmäßig von externen Auditoren überprüft.