Zertifizierungen
DIN EN ISO 9001
Die EN ISO 9001 legt die Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem fest, denen eine Organisation zu genügen hat, um beispielsweise Dienstleistungen bereitstellen zu können, welche die Kundenerwartungen und/oder behördlichen Anforderungen erfüllen.
Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI)
Die Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) definieren Standards für gerichtlich bestellte Sachverständige, (vorläufige) Insolvenzverwalter, Sonderinsolvenzverwalter, (vorläufige) Sachwalter und Treuhänder in Insolvenz(eröffnungs)verfahren. In einem Katalog von Kriterien werden Anforderungen an die Person des Insolvenzverwalters, seine sachliche und personelle Kanzleiausstattung sowie für die Verfahrensabwicklung definiert.
ISO 9001 für Insolvenzverwalter
Das Zertifikat nach "ISO 9001 für Insolvenzverwalter" bietet den bestellenden Insolvenzgerichten und Gläubigern einen objektiven Hinweis in die Leistungsfähigkeit unserer Organisation und damit einen verlässlichen Maßstab für die Auswahl von Sachverständigen, (vorläufigen) Insolvenzverwaltern, Sonderinsolvenzverwaltern, (vorläufigen) Sachwaltern und Treuhändern.
Unser Qualitätsmanagementsystem und sämtliche Anforderungen der vorgenannten Zertifikate unterliegen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess und werden regelmäßig von externen Auditoren überprüft.